Veröffentlichung
In der Rechtssache der klagenden Partei Barbara Schad, MA, vertreten durch die Leopold | Oberkersch Rechtsanwälte GmbH, gegen die beklagte Partei Enes Sagdas, vertreten durch die Ehrenhöfer & Häusler Rechtsanwälte GmbH, haben die Streiteile am 08.04.2026 beim Landesgericht Wiener Neustadt nachstehenden Vergleich geschlossen:
1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr ab sofort zu unterlassen,
- a. zu behaupten, das Unternehmen der Klägerin „be.pure“ existiere nicht mehr oder sei nicht mehr aktiv,
- b. zu behaupten, der Beklagte oder sein Unternehmen „GoPure“ habe das Unternehmen der Klägerin „be.pure“ übernommen,
- c. zu behaupten, der Beklagte oder sein Unternehmen „GoPure“ habe den gesamten Kundenstamm des Unternehmens der Klägerin „be.pure“ übernommen und betreue diesen nunmehr;
- d. zu behaupten, den Kundenstamm des Unternehmens ATG Aqua Technologies GmbH, FN 453666g übernommen zu haben oder den gesamten Kundenstamm dieses Unternehmens zu betreuen;
sowie
- e. den Kundenstamm der Klägerin aus ihrem Unternehmens „be.pure“ mit Behauptungen wie in a. bis d. geschildert oder ähnlichen Behauptungen abzuwerben.